Teilnahmebedingungen

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung werden die Bedingungen des „Rasselbande“e.V. anerkannt.
Der Vertrag kommt mit der Annahme der schriftlichen Anmeldung durch den Verein zustande. Der Teilnehmer (TN) erhält eine schriftliche Reisebestätigung und den Insolvenzschein. Nach Empfang der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der restliche TN-Beitrag ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Reise zahlbar. Eine besondere Eingangsbestätigung der Zahlung(en) erfolgt nicht.

Bankverbindung:        Konto: 228298903    Blz: 860 100 90
                                Postbank Leipzig        Inhaber: Rasselbande e.V.

Rücktritt/Absage
Eine Reiseabsage bzw. ein Rücktritt ist grundsätzlich möglich und schriftlich vor Projektbeginn zu erklären. Wir können von der absagenden Person als Entschädigung die Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises verlangen. In jedem Falle sind Storno- und Bearbeitungskosten zu zahlen.
Bei einem Rücktritt seitens des Teilnehmers entsteht eine Stornogebühr:

Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung, die Sie in jedem Reisebüro oder bei jeder Versicherung (2% des Reisepreises) abschließen können.
Bis zum Projektbeginn kann der/die TeilnehmerIn sich mit Zustimmung des Vereins durch eine geeignete Ersatzperson vertreten lassen.
Der Verein behält sich vor, bis einen Monat vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, sowie bei unvorhersehbaren Preissteigerungen oder Streichung oder Kürzung von Fördermitteln, wenn die Reise dadurch unwirtschaftlich würde. In diesem Fall wird sich der Verein bemühen, gleichwertige Angebote zu vermitteln. Bei Rücktritt unsererseits werden alle gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Im Reisepreis enthalten ist eine Insolvenz-, Reiseunfall- und Vereinshaftpflichtversicherung.

Haftung
Der Verein „Rasselbande“ haftet als Träger und Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Reise, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit des Zielortes und des Charakters des Projektes. Der Verein haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

Ausschluss
Der Verein kann nach Beginn einer Freizeit den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die TeilnehmerIn die Durchführung der Freizeit ungeachtet einer Abmahnung des verantwortlichen Betreuers nachhaltig stört. Ein Abbruch des Aufenthaltes auf eigenen Wunsch oder das Zurückschicken des/der TeilnehmerIn aus disziplinarischen Gründen erfolgt auf Kosten des/der Anmeldenden. Eine Reisekostenrückerstattung wird in diesen Fällen nicht gewährt.

Stand Januar 2003

Anmeldeformular
( zum ausdrucken )

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